Leistungen & Vignettenarten
Die österreichische Autobahnvignette ist für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Pflicht, sobald sie Autobahnen (A-Straßen) oder Schnellstraßen (S-Straßen) nutzen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle verfügbaren Vignettentypen, deren Gültigkeitsdauer, Preise und Bezugswege.
Vergleichstabelle: Vignettenarten
| Vignettenart | Gültigkeitsdauer | Fahrzeugklasse | Erhältlich als | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Jahresvignette | 14 Monate (1. Dez – 31. Jan) | PKW bis 3,5 t | Kleber & e-Vignette | Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis |
| 2-Monats-Vignette | 2 Kalendermonate | PKW bis 3,5 t | Kleber & e-Vignette | Für Saisonbesucher |
| 10-Tages-Vignette | 10 aufeinanderfolgende Tage | PKW bis 3,5 t | Kleber & e-Vignette | Für Kurzreisen |
| Motorrad-Jahresvignette | 14 Monate | Motorräder | Kleber & e-Vignette | Eigene Kategorie |
| Motorrad-2-Monats | 2 Monate | Motorräder | Kleber & e-Vignette | Saisonfahrer |
| Motorrad-10-Tages | 10 Tage | Motorräder | Kleber & e-Vignette | Kurztouren |
Sondermautstrecken
Neben der allgemeinen Vignettenpflicht gibt es in Österreich mehrere Strecken, für die eine zusätzliche Maut erhoben wird. Diese Sondermaut ist unabhängig von der Vignette zu entrichten.
| Strecke | Typ | Fahrtrichtung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Brenner Autobahn (A13) | Streckenmaut | Innsbruck – Brenner | Auch für Motorräder |
| Tauern Autobahn (A10) | Streckenmaut | Salzburg – Villach | Tunnel Tauern |
| Pyhrn Autobahn (A9) | Streckenmaut | Linz – Graz | Bosruck- und Gleinalm-Tunnel |
| Arlberg-Straßentunnel | Tunnelmaut | Bludenz – Landeck | Längster Straßentunnel AT |
| Karawanken-Tunnel | Tunnelmaut | Villach – Slowenien | Grenzübergang |
| Gerlospass | Streckenmaut | Zell am Ziller – Mittersill | Saisonabhängig |
Verkehrsregeln in Österreich
Innerorts: 50 km/h | Freiland: 100 km/h | Autobahn: 130 km/h. Abweichungen durch Beschilderung möglich.
0,5 ‰ für Pkw-Fahrer. 0,1 ‰ für Berufsfahrer, Fahranfänger und Fahrer von Fahrzeugen über 7,5 t.
Bei winterlichen Fahrbedingungen sind Winterreifen oder Schneeketten Pflicht. Keine feste Saison, sondern situationsabhängig.
Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind gesetzlich vorgeschrieben. Feuerlöscher empfohlen.
Grenzen und Ausnahmen
- Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht benötigen keine Vignette, sondern ein GO-Box-System.
- Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen unterliegen denselben Vignettenpflichten wie österreichische Fahrzeuge.
- Eine beschädigte oder falsch angebrachte Klebevignette gilt als ungültig.
- Die e-Vignette wird erst 18 Stunden nach dem Kauf gültig (Ausnahme: Kauf an Verkaufsstellen).
- Vignetten sind nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig.
- Bei Fahrzeugwechsel muss eine neue e-Vignette für das neue Kennzeichen erworben werden.
- Anhänger benötigen keine eigene Vignette.
- Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung) sind von der Vignettenpflicht befreit.